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   OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22   

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OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22 (https://dejure.org/2023,26021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.08.2023 - 10 U 207/22 (https://dejure.org/2023,26021)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. August 2023 - 10 U 207/22 (https://dejure.org/2023,26021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche aus Kauf eines generalüberholten Getriebes; Garantieansprüche bezüglich Kauf eines generalüberholten Getriebes für Gewerbetrieb; Unklarheit über den Verkäufer bei Fehlen eines schriftlichen Kaufvertrags; Annahme einer "Ohne-Rechnung-Abrede"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ohne-Rechnung-Abrede macht Kaufvertrag nichtig! (IBR 2023, 648)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 7/15

    Ausschluss bereicherungsrechtlicher Rückforderungsansprüche: Teilnichtigkeit von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Da die Nebenabrede einen Teil des ganzen Geschäfts bildet, kann der Vertrag insgesamt gemäß § 139 BGB nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn festgestellt werden kann, dass er auch ohne die steuerverkürzende Abrede zu denselben Bedingungen, insbesondere mit derselben Gegenleistung abgeschlossen worden wäre (BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 7/15 -, Rn. 36, juris).

    Er ist zwar, anders als ein auf Umsatzsteuerhinterziehung gerichteter Werkvertrag, als solcher nicht verboten (vgl.: BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 7/15 -, Rn. 49, juris).

    Anders als bei einem Bauvertrag ist die Rückforderung aber nicht nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, weil der nicht unter die Verkürzung der Umsatzsteuer gerichtete Teil des Vertrags nicht vom Rückforderungsverbot erfasst ist (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 7/15 -, Rn. 50, juris).

  • BGH, 24.04.2008 - VII ZR 42/07

    Gewährleistung am Bau trotz Ohne-Rechnung-Abrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Grundsätzlich gilt vielmehr, dass gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB allein die Ohne-Rechnung-Abrede verstößt, nicht aber der Austauschvertrag als solcher ohne diese Abrede (BGH, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07 -, BGHZ 176, 198-204, Rn. 14).

    Diese Belastungssituation führt dann zu einem besonderen Interesse des Bestellers an vertraglichen, auf die Beseitigung des Mangels gerichteten Gewährleistungsrechten, die bei einer Nichtigkeit des gesamten Bauvertrages entfallen würden (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 2008 - VII ZR 42/07 -, BGHZ 176, 198-204, Rn. 16).

  • OLG Hamm, 06.02.2023 - 2 U 78/22

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Kaufvertrags über ein Sportstudio gegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Der Senat kann offenlassen, ob dem Oberlandesgericht Hamm darin zu folgen ist, dass eine Rückabwicklung eines nichtigen Kaufvertrages ausscheidet, weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Verstößen gegen das Schwarzarbeitergesetz aufgrund der Vergleichbarkeit der Interessenlage (Eindämmung der Steuerhinterziehung und damit die Verfolgung eines fiskalischen Zwecks, ebenso die Verhinderung von oder zumindest die Einschränkung der damit einhergehenden Wettbewerbsverzerrung, womit auch dem Schutz gesetzestreuer Unternehmer gedient wird) auch auf das Kaufrecht zu übertragen ist (so: OLG Hamm, Urteil vom 6. Februar 2023 - I-2 U 78/22 -, Rn. 39, juris).
  • BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13

    Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Das ergibt sich zwar nicht daraus, dass der Bundesgerichtshof den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG in der Regel für ausgeschlossen hält, weil die Einführung der Norm dazu führe, dass die Verstöße gegen steuerrechtliche Pflichten bereits ohne weiteres zur Nichtigkeit des gesamten zugrunde liegenden Werkvertrages führen und eine isolierte Prüfung nur der Ohne-Rechnung-Abrede nicht erfolge und schließlich eine nach § 134 BGB im öffentlichen Interesse und zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs angeordnete Nichtigkeit - anders als die Nichtigkeitsfolge aus § 139 BGB - allenfalls in ganz engen Grenzen durch eine Berufung auf Treu und Glauben überwunden werden könne (BGH, Urteil vom 1. August 2013 - VII ZR 6/13 -, BGHZ 198, 141-150, Rn. 28 - 30).
  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 690/01

    Arbeitslohn - Schwarzgeldvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Einer Gesamtnichtigkeit des Vertrags steht auch nicht die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der bei einem Arbeitsvertrag mit Schwarzgeldabrede nur die Schwarzgeldabrede und nicht der Arbeitsvertrag nichtig ist (siehe BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 301/09, Rn. 12; Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 233/03; Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01, juris-Rn. 48).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2020 - 21 U 34/19

    Schwarzgeldabrede im WhatsApp-Chat: Kein Werklohn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft (vgl. zur Schwarzarbeit: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2020 - I-22 U 73/20 -, Rn. 24, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 7 U 49/16, juris-Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2020 - 21 U 34/19).
  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 121/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages bei Verstoß des Unternehmers gegen das Gesetz zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Auch wenn der Käufer selbst nicht verbotswidrig handelt, reicht es, wenn er den Gesetzesverstoß des Vertragspartners kennt und diesen bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - VII ZR 121/83 -, BGHZ 89, 369-376, Rn. 24).
  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Einer Gesamtnichtigkeit des Vertrags steht auch nicht die Ansicht des Bundesarbeitsgerichts entgegen, nach der bei einem Arbeitsvertrag mit Schwarzgeldabrede nur die Schwarzgeldabrede und nicht der Arbeitsvertrag nichtig ist (siehe BAG, Urteil vom 17. März 2010 - 5 AZR 301/09, Rn. 12; Urteil vom 24. März 2004 - 5 AZR 233/03; Urteil vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 690/01, juris-Rn. 48).
  • OLG Schleswig, 20.12.2016 - 7 U 49/16

    Verbotene Schwarzarbeit im Rahmen eines Werkvertrags: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Eine Häufung von Indizien kann vielmehr dazu Anlass geben, einen Verstoß auch dann anzunehmen, wenn keine Partei sich auf eine solche Abrede beruft (vgl. zur Schwarzarbeit: OLG Düsseldorf, Urteil vom 27. November 2020 - I-22 U 73/20 -, Rn. 24, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - 7 U 49/16, juris-Rn. 9; OLG Oldenburg, Urteil vom 30. Oktober 1996 - 2 U 151/96; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Januar 2020 - 21 U 34/19).
  • KG, 08.08.2017 - 21 U 34/15

    Werkvertrag: Annahme der Nichtigkeit wegen Schwarzgeldabrede;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.08.2023 - 10 U 207/22
    Ob ein Zivilgericht aufgrund des Beibringungsgrundsatzes an den Vortrag beider Parteien gebunden ist, wenn diese übereinstimmend vortragen, dass keine Ohne-Rechnung-Abrede getroffen sei (so: Kammergericht, Urteil vom 8. August 2017 - 21 U 34/15), kann offenbleiben.
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2020 - 22 U 73/20

    Honorar für Planungsleistungen für ein Mehrfamilienhaus Nichtigkeit eines

  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 233/03

    Arbeitnehmerbegriff - Schwarzarbeit

  • OLG Oldenburg, 30.10.1996 - 2 U 151/96

    Werkvertrag, Nichtigkeit, Steuerverkürzung, Geständnis, Wahrheitspflicht

  • OLG Hamm, 06.03.2024 - 12 U 127/22

    Auch wenn zwei sich nicht streiten: Schwarzgeldabrede sticht Verhandlungsmaxime!

    Eine Häufung von Indizien kann dazu Anlass geben, einen Verstoß gegen das Schwarzarbeitsverbot auch dann anzunehmen, wenn sich - wie hier - keine Partei auf eine solche Abrede beruft (OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2016 - 7 U 49/16, juris Rn. 9; OLG Brandenburg, Urteil vom 31.08.2023 - 10 U 207/22, juris Rn. 29 m.w.N.).
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